Pflichtexemplar

Die Stadt- und Landesbibliothek Potsdam ist durch

verpflichtet, Druckwerke dauerhaft zu sammeln, zu archivieren und sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ablieferungspflichtig sind solche Werke, die durch Drucker und Verleger mit Sitz im Land Brandenburg erstellt worden sind sowie Amtsdruckschriften, die durch eine Brandenburger Behörde vorgelegt werden.

"Für digitale Ausgaben von Werken, die Druckwerken gemäß § 7 gleichstehen und die im Geltungsbereich dieses Gesetzes verlegt oder gedruckt werden, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass zur Ablieferung verpflichtet ist, wer den entsprechenden Datensatz wie eine Verlegerin oder ein Verleger verbreitet oder berechtigt ist, die digitale Ausgabe öffentlich zugänglich zu machen." (s. BbgPG)

Das digitale Pflichtexemplar ist direkt abzuliefern unter
https://opus4.kobv.de/opus4-slbp/publish
Zugleich werden hiermit vom Abliefernden die erforderlichen Nutzungsrechte festgelegt. Von Lieferungen per E-Mail ist daher abzusehen.

Das konventionelle Pflichtexemplar ist kostenfrei zu übersenden an:

Briefsendungen an das Postfach:

Stadt- und Landesbibliothek Potsdam
Pflichtexemplarstelle
PF 60 14 64
14414 Potsdam

Paketlieferungen an die Hausanschrift:

Stadt- und Landesbibliothek im Bildungsforum Potsdam
Pflichtexemplarstelle
Am Kanal 47
14467 Potsdam

Die Herstellungskosten können in Ausnahmefällen nach den Richtlinien zur Entschädigung bei Ablieferung von Pflichtexemplaren auf Antrag erstattet werden.

Weitere Fragen hierzu wie auch andere zur Pflichtablieferung stellen Sie bitte an:

Ramona Hübner - Pflichtexemplarstelle
E-Mail, Tel.: 0331 289-6541, Fax: 0331 289-6402