Aus unserer Schatzkammer

Rarität des Monats August

Ihrer Chur-Fürstl. zu Sachsen ... Mandat die auf denen Dörfern des Marggrafenthums Nieder-Lausitz zu beobachtende Feuer-Ordnung Betreffend : Ergangen sub Dato Dresden, den 24sten Martii, 1781 / [Friedrich August <Sachsen König , I.> ; Johann August Heinrich von Roeder]. - Lübben : Drimelin, 1781. - [26] Bl..

Wie überlebenswichtig Maßnahmen zur Brandbekämpfung sind, wurde schon frühzeitig entdeckt. Feuerlösch- oder Feuerordnungen waren vom Mittelalter bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts ein kommunales Gesetz. Der Ausbruch eines Feuers gehörte auch damals zu den ständigen Gefahren mit verheerenden Folgen. So war es wichtig Baulichkeiten und das Verhalten der Bürger im Brandfall zu regeln.

Im Jahre 1781 wurde diese Feuerordnung von Kurfürst Friedrich August zu Sachsen erlassen.
Das erste Kapitel befasst sich mit bautechnischen Voraussetzungen wie Abstände
zwischen Gebäuden, Feuermauern, der regelmäßigen Reinigung und Kontrolle von Feuerstellen sowie der Aufbewahrung von Kohlen, Asche und Ruß. Für Handwerker wie Schmiede, Zimmerleute, Bäcker, Böttcher oder Brauer sind besondere Maßnahmen aufgeführt. Die Ausstattung mit Geräten zur Brandbekämpfung ist Inhalt des 2. Kapitels. So hat der Besitzer eines Hauses eine Handspritze, Laterne, lederne Eimer und 2 wassergefüllte Fässer bereitzuhalten.

Im 3. Kapitel wird die Einrichtung von Feuersozietäten – die Anfänge der Freiwilligen Feuerwehr – geschildert.

So ist in Dörfern, die nicht über eine halbe Stunde voneinander entfernt sind, eine gemeinsame Feuerspritze zu unterhalten „ daß einige junge starke und vernünftige Männer zu Spritzmeistern bestellt werden“. Wer ein Feuer entdeckt, soll großen Lärm machen und sofern vorhanden, die Glocken läuten. Auch der Nachtwächter hat wichtige Aufgaben so u.a. das Wecken der Einwohner.

Bestellte Feuerläufer werden in die Nachbardörfer entsandt um Hilfe zu holen. Wer nicht zum Löschen bestimmt war mußte Wasser tragen und für den Transport seine Pferde und Ochsen bereitstellen. Unbedingt zu schützen waren Kirche und Schule des Dorfes.

Nach dem Löschen des Feuers sollten die Brandstellen bewacht, die Geräte an den gehörigen Ort geschafft oder sogleich repariert werden.

Wer ein Feuer entdeckte oder sich beim Löschen besonders hervorgetan hatte, wurde belohnt.